Elektronische Fußfessel
Die EFF wurde im Jahr 2000 in Form eines Pilotprojektes in der Bewährungshilfe Frankfurt am Main eingeführt. Im November 2007 wurde die EFF im letzten Landgerichtsbezirk in Hessen installiert und ist damit zu einem flächendeckenden Angebot in Hessen geworden. Hessen ist zurzeit das einzige Bundesland in dem die EFF angewandt wird. In benachbarten EU-Ländern wird EFF zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen eingesetzt.
In Hessen wird die EFF zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder als Bewährungsweisung in der Regel bis zu 6 Monaten verhängt (bei Untersuchungshaft abhängig vom Verfahrensverlauf). Grundlage muss ein gerichtlicher Beschluss sein.
Im Durchschnitt werden ca. 60 Personen mit einer EFF von der Bewährungshilfe betreut. Dies entspricht ca. 0,5 % aller in Hessen in einem Bewährungsverfahren unterstellten Personen (Stand 12/08). Davon sind ein Drittel aufgrund einer Untersuchungshaftvermeidung und zwei Drittel im Rahmen eines Bewährungsverfahrens an der EFF. In der allgemeinen Bewährungshilfe werden von BewährungshelferInnen im Durchschnitt 75-80 Probanden betreut, im Rahmen der EFF 6-8 Probanden.
Die EFF ist an ein Telefon gebunden. Das System zeigt lediglich an, ob der Proband in der Wohnung ist oder nicht. Ein detaillierter Wochenplan gibt genau vor, wo sich der Proband zu welchen Zeiten aufzuhalten hat. Abweichendes Verhalten vom Wochenplan wird vom Bereitschaftsdienst bzw. vom zuständigen Bewährungshelfer thematisiert.
Über die begleitende Untersuchung des Max-Planck Institut liegt bislang kein veröffentlichtes Ergebnis vor. Die Kosten für die EFF wurden durch den Landesrechnungshof überprüft. Obwohl die Prüfung bereits im Jahre 2007 abgeschlossen wurde, ist das Ergebnis bis heute durch die Landesregierung nicht veröffentlicht worden.
Eine vergleichbare Untersuchung mit einer Kontrollgruppe unter gleichen Betreuungsvorgaben fehlt.
Die KollegInnen, die in dem Projekt arbeiten, berichten, dass Probanden gut diszipliniert werden können und möglicherweise erstmals eine Tagesstrukturierung erleben. Demgegenüber gibt es bislang keine Erkenntnisse über mittel- bzw. langfristige Auswirkungen, die sich nachhaltig auf das Legalverhalten auswirken.
Nach hiesiger Einschätzung kann sich die enge - in der Regel wöchentliche - Betreuung positiv auf Verhaltensänderung niederschlagen. Eine langfristige Wirkung durch die technische Funktion der EFF wird angezweifelt. Die Begehung von Straftaten ist auch mit einer EFF möglich.



