Jugendbewährung
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- Kategorie: Bewährungshilfe
- Veröffentlicht am Montag, 19. September 2011 14:57
- Geschrieben von Super User
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Jugendbewährung
Kurzdarstellung der hessischen Jugendbewährungshilfe
Mit In-Kraft-Treten des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes am 01.01.2008 wurde im Bundesland Hessen das Projekt „Jugendbewährungshilfe“ am 01.02.2008 eingerichtet.
Hierfür wurden vom Hessischen Ministerium der Justiz 5 Planstellen bereitgestellt.
Im Zuge dessen wurden diese Planstellen zeitnah besetzt.
Die Kernaufgaben der Jugendbewährungshilfe wurde durch den Erlass vom Hessischen Ministerium der Justiz vom 15.01.2008 wie folgt definiert:
- Sechs Monate vor der voraussichtlichen Entlassung Kontakt mit der oder dem Gefangenen und der Justizvollzugsanstalt aufzunehmen.
- Die Entwicklung der zukünftigen Probandin oder des zukünftigen Probanden während des Vollzugs und die Maßnahmen der Anstalt zur Kenntnis zu nehmen.
- Auf der Grundlage und zum Zwecke der Fortführung bzw. der weiteren Umsetzung der vollzuglich bereits eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen, im sozialen Empfangsraum der oder des Gefangenen bereits vor der Entlassung entsprechend tätig werden.
- Die auf Grundlage der vollzuglichen Entwicklung gewonnenen Erkenntnisse der zukünftigen Betreuungsarbeit zu Grunde zu lagen.
Zielgruppe:
Zielgruppe der Jugendbewährungshilfe sind erstrangig alle Personen, die nach Teilverbüßung aus einer Jugendstrafanstalt oder bedingt aus dem Maßregelvollzug entlassen werden.
Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, können auch Verurteilte bei denen die Vollstreckung einer Jugendstrafe oder einer Unterbringung ausgesetzt wurde oder die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe nach §W 27 JGG ausgesetzt ist, durch die Jugendbewährungshilfe betreut werden.
Beginn der Tätigkeit im Einzelfall:
Sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin erfolgt der erste persönliche Kontakt mit der oder dem Verurteilten.
Die Leitung des Projekts erfolgt bis auf weiteres durch das HMdJ im Benehmen mit den örtlichen Behörden.





