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Elektronische Fußfessel

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Elektronische Fußfessel

Die EFF wurde im Jahr 2000 in Form eines Pilotprojektes in der Bewährungshilfe Frankfurt am Main eingeführt. Im November 2007 wurde die EFF im letzten Landgerichtsbezirk in Hessen installiert und ist damit zu einem flächendeckenden Angebot in Hessen geworden. Hessen ist zurzeit das einzige Bundesland in dem die EFF angewandt wird. In benachbarten EU-Ländern wird EFF zur Vollstreckung von Freiheitsstrafen eingesetzt.

In Hessen wird die EFF zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder als Bewährungsweisung in der Regel bis zu 6 Monaten verhängt (bei Untersuchungshaft abhängig vom Verfahrensverlauf). Grundlage muss ein gerichtlicher Beschluss sein.

Im Durchschnitt werden ca. 60 Personen mit einer EFF von der Bewährungshilfe betreut. Dies entspricht ca. 0,5 % aller in Hessen in einem Bewährungsverfahren unterstellten Personen (Stand 12/08). Davon sind ein Drittel aufgrund einer Untersuchungshaftvermeidung und zwei Drittel im Rahmen eines Bewährungsverfahrens an der EFF. In der allgemeinen Bewährungshilfe werden von BewährungshelferInnen im Durchschnitt 75-80 Probanden betreut, im Rahmen der EFF 6-8 Probanden.

Die EFF ist an ein Telefon gebunden. Das System zeigt lediglich an, ob der Proband in der Wohnung ist oder nicht. Ein detaillierter Wochenplan gibt genau vor, wo sich der Proband zu welchen Zeiten aufzuhalten hat. Abweichendes Verhalten vom Wochenplan wird vom Bereitschaftsdienst bzw. vom zuständigen Bewährungshelfer thematisiert.

Über die begleitende Untersuchung des Max-Planck Institut liegt bislang kein veröffentlichtes Ergebnis vor. Die Kosten für die EFF wurden durch den Landesrechnungshof überprüft. Obwohl die Prüfung bereits im Jahre 2007 abgeschlossen wurde, ist das Ergebnis bis heute durch die Landesregierung nicht veröffentlicht worden.

Eine vergleichbare Untersuchung mit einer Kontrollgruppe unter gleichen Betreuungsvorgaben fehlt.

Die KollegInnen, die in dem Projekt arbeiten, berichten, dass Probanden gut diszipliniert werden können und möglicherweise erstmals eine Tagesstrukturierung erleben. Demgegenüber gibt es bislang keine Erkenntnisse über mittel- bzw. langfristige Auswirkungen, die sich nachhaltig auf das Legalverhalten auswirken.

Nach hiesiger Einschätzung kann sich die enge - in der Regel wöchentliche - Betreuung positiv auf Verhaltensänderung niederschlagen. Eine langfristige Wirkung durch die technische Funktion der EFF wird angezweifelt. Die Begehung von Straftaten ist auch mit einer EFF möglich.

Sicherheitsmanagement

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Sicherheitsmanagement


Durch Erlass des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 29.04.08 gibt es seit dem 01.10.08 in Hessen als gesondertes Sachgebiet innerhalb der Bewährungshilfe das Sicherheitsmanagement. (kurz: SIMA)

Von SIMA werden seither alle Sexualstraftäter in Hessen betreut, die unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen. Die Sicherheitsmanager haben ihren Dienstsitz zentral bei den Landgerichten und betreuen von dort aus den gesamten jeweiligen Landgerichtsbezirk.
Jedes Team besteht aus mindestens 2 Bewährungshelfern, von denen eine (r) die Aufgabe des Sachgebietsleiters erfüllt.

Innerhalb des ersten halben Jahres nach Einführung des SIMA wurden Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen in mehrtägigen Fortbildungen speziell für ihre neue Aufgabe geschult.
Sie sind jetzt befähigt, die einzelnen Sexualdelikte und Täter besser einschätzen zu können.
Dadurch können sie Gefahren- und Rückfallsituationen besser erkennen und entsprechend frühzeitig intervenieren.

Mit den Verurteilten werden deliktzentrierte Gespräche geführt. Die Auseinandersetzung mit der Tat und den Tatfolgen bildet einen Schwerpunkt innerhalb der Zusammenarbeit.

Die Arbeit der SIMA ist sowohl innerhalb des Teams, als auch nach außen hin vernetzt. Regelmäßige Teambesprechungen und Fallkonferenzen mit externen Mitarbeitern werden durchgeführt.
Außerdem soll im Einzelfall eine intensive Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Polizei erfolgen.

Bei aus der Haft zu entlassenen Probanden setzt die Betreuung bereits ein halbes Jahr vor Haftende ein.
Zusammen mit der jeweiligen JVA soll eine möglichst optimale Entlassungsvorbereitung stattfinden.

Die Betreuungsdichte ist gegenüber anderen unter Bewährung stehenden Probanden wesentlich höher. Die Probanden werden zu Beginn der Betreuung in Gefährlichkeitskategorien eingeteilt.
Nach ihnen richtet sich die Kontakthäufigkeit. Sie liegt zwischen wöchentlichen Kontakten bei sehr gefährlichen Tätern, über 14tägigen Kontakt, bis hin zu monatlichen Gesprächen bei weniger gefährlichen Tätern, bzw. Probanden, die schon lange problemlos betreut werden. Die Kontakte finden sowohl am Dienstsitz als auch im häuslichen Umfeld des Probanden statt.

Allgemein

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Bewährungshilfe Allgemein

Der Auftrag der Bewährungshilfe - Betreuung, Hilfe und selbstverständlich auch Kontrolle - ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Jugendgerichtsgesetz
( § 56 ff StGB, §21 ff. JGG)

Oberste Ziele sind die Rückfallvermeidung und die Integration der Straftäter in die Gesellschaft. In diesem Sinne erfüllt die Bewährungshilfe auch eine Lobbyfunktion für die Probanden, ­ aber nicht nur. Denn selbstverständlich sehen BewährungshelferInnen auch ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den potentiellen Opfern und leisten mit ihrer Arbeit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur inneren Sicherheit. Unter dem Aspekt der Prävention ist funktionierende Bewährungshilfe immer günstiger als Strafvollzug.

In Kooperation mit den Bezugspersonen der Probanden und diversen anderen Partnern (Sozial- und Arbeitsämter, Therapeuten u. v. m.) versuchen Bewährungshelfer, ihr wichtigstes Anliegen zu realisieren: die Lebenseinstellung der Probanden positiv zu beeinflussen, so dass sie am Ende der Betreuung ein straffreies und verantwortungsbewusstes Leben führen können.

 

Jugendbewährung

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Jugendbewährung

 

Kurzdarstellung der hessischen Jugendbewährungshilfe


Mit In-Kraft-Treten des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes am 01.01.2008 wurde im Bundesland Hessen das Projekt „Jugendbewährungshilfe“ am 01.02.2008 eingerichtet.
Hierfür wurden vom Hessischen Ministerium der Justiz 5 Planstellen bereitgestellt.
Im Zuge dessen wurden diese Planstellen zeitnah besetzt.

Die Kernaufgaben der Jugendbewährungshilfe wurde durch den Erlass vom Hessischen Ministerium der Justiz vom 15.01.2008 wie folgt definiert:

- Sechs Monate vor der voraussichtlichen Entlassung Kontakt mit der oder dem Gefangenen und der Justizvollzugsanstalt aufzunehmen.
- Die Entwicklung der zukünftigen Probandin oder des zukünftigen Probanden während des Vollzugs und die Maßnahmen der Anstalt zur Kenntnis zu nehmen.
- Auf der Grundlage und zum Zwecke der Fortführung bzw. der weiteren Umsetzung der vollzuglich bereits eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen, im sozialen Empfangsraum der oder des Gefangenen bereits vor der Entlassung entsprechend tätig werden.
- Die auf Grundlage der vollzuglichen Entwicklung gewonnenen Erkenntnisse der zukünftigen Betreuungsarbeit zu Grunde zu lagen.

Zielgruppe:


Zielgruppe der Jugendbewährungshilfe sind erstrangig alle Personen, die nach Teilverbüßung aus einer Jugendstrafanstalt oder bedingt aus dem Maßregelvollzug entlassen werden.

Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, können auch Verurteilte bei denen die Vollstreckung einer Jugendstrafe oder einer Unterbringung ausgesetzt wurde oder die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe nach §W 27 JGG ausgesetzt ist, durch die Jugendbewährungshilfe betreut werden.

Beginn der Tätigkeit im Einzelfall:


Sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin erfolgt der erste persönliche Kontakt mit der oder dem Verurteilten.
Die Leitung des Projekts erfolgt bis auf weiteres durch das HMdJ im Benehmen mit den örtlichen Behörden.

 
   
© LAG Hessen