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Am 01.11.2010 ist das Hessische Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) in Kraft getreten. Nahm bisher die Bewährungshilfe zu  ehemaligen Gefangenen erst nach deren Haftentlassung und bei Vorliegen eines Bewährungsbeschlusses Kontakt auf, so schafft § 16 HStVollzG die rechtliche Voraussetzung, für das Tätigwerden der Bewährungshilfe bereits während der Inhaftierung. Voraussetzung ist, dass bereits im  Vollzugsplan eine bedingte Haftentlassung zur Bewährung und die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer vorgesehen ist. Ziel dieser Regelung ist es, für die Gefangenen den reibungslosen Übergang von der Haft in die Freiheit zu gewährleisten. Dies bedeutet in der Praxis vor allem die  Abklärung der Wohnsituation  und der Existenzsicherung für die Zeit nach der Entlassung, sowie Einleitung von Maßnahmen zur Schuldenregulierung bereits aus der Haft heraus.

In Folge des HStVollzG trat zum 01.01.2011 ein Erlass des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa in Kraft, in dem die Einrichtung des Entlassungsmanagements in der hessischen Bewährungshilfe implementiert wurde. Ausschließlich erfahrene Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer wurden für diesen neu geschaffenen Arbeitsbereich ernannt. Die Kolleginnen und Kollegen  haben zwar weiterhin ihren Dienstsitz in den Beratungsstellen der Bewährungshilfe, sind aber ebenso vor Ort in den Justizvollzugsanstalten tätig und bekommen dort ebenfalls teilweise ein Büro zur Verfügung gestellt.. Sie nehmen in den Vollzugsanstalten an den Vollzugsplankonferenzen teil, und  stehen in Kontakt mit den Strafvollstreckungskammern und externen  Diensten wie Schuldnerberatung, Haftentlassen- und Wohnraumhilfen, Suchtberatungsstellen, Arbeits- und Sozialverwaltung. Im Gespräch mit den Gefangenen klären sie deren Entlassungssituation und möglicherweise bestehenden Hilfebedarf für die Zeit nach der Entlassung. Ebenso werden gegebenenfalls die Gründe für das Scheitern einer vorherigen Bewährung erörtert. Nach Vorliegen des Entlassungsbeschlusses werden dem Gefangenen die zuständige Bewährungshilfe mitgeteilt. Der künftig für den Probanden zuständige Bewährungshelfer erhält eine Mitteilung über den Entlassungszeitpunkt und die Entlassungsadresse des Probanden, sowie die Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt zur bedingten Entlassung und gegebenenfalls ergänzende Informationen. So kann die örtlich zuständige Bewährungshilfe möglichst bald nach der Haftentlassung die Aufsicht übernehmen.

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Aufnahme Anträge

für die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen BewährungshelferInnen
Hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung um Aufnahme in die

Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen BewährungshelferInnen

Durch die Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft bin ich auch Mitglied der

Arbeitsgemeinschaft Deutscher BewährungshelferInnen e.V.




Name............................................      Vorname............................................

BewährungshelferIn beim Landgericht:........................................................

Beratungsstelle:...........................................................................................

Adresse:.......................................................................................................
                Straße

.....................................................................................................................
PLZ           ORT                                                ORTSTEIL

.....................................................................................................................
Telefon/Fax                                                        E-Mail


Mir ist bekannt, dass monatliche oder jährliche Mitgliedsbeiträge nicht erhoben werden,
dass die Mitgliederversammlung aber je nach Bedarf gemäß § 11 der Satzung die Höhe einer Umlage festlegen kann.

Zur Zeit beträgt die jährliche Umlage (einschließlich der Abgabe and die ADB e.V.) € 35,00

Den Antrag können Sie sich natürlich auch
als PDF hier runterladen 

Bewährungshilfe

Ziele und Standards der Bewährungshilfe in Deutschland


Bewährungshilfe als ein spezialisiertes Arbeitsfeld innerhalb der Sozialarbeit richtet ihr Handeln an den humanitären und demokratischen Grundwerten unseres Sozialstaats aus. Sie respektiert die Würde und Gleichheit eines jeden Menschen. Bewährungshilfe arbeitet nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit, Übermaßverbot). In der Überzeugung, dass der Mensch als denkendes Wesen ein Leben lang die Fähigkeit besitzt zu lernen, sich zu verändern und weiter zu entwickeln und im Rahmen seiner Möglichkeiten Verantwortung für sich selbst und seine Entscheidungen trägt, fördert Bewährungshilfe die positive Fähigkeiten der Probanden und stärkt ihre soziale Kompetenzen. 

Bewährungshilfe ist Sozialarbeit im öffentlichen Raum. Sie unterliegt der formalen und sachlichen Prüfung, Bewährungshilfe wird von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen/-pädagogen mit einem abgeschlossenen Studium ausgeübt. 

Zielgruppe von Bewährungshilfe sind jugendliche, heranwachsende und erwachsene Personen, die aufgrund der geltenden Gesetze der Aufsicht und Leitung eines/einer Bewährungshelfers/in unterstellt worden sind. 
Oberste Ziele sind die Rückfallvermeidung und die Integration der Straftäter in die Gesellschaft. Sie will das eigenverantwortliche Handeln der Probandinnen und Probanden fördern und ihre Lebenssituationen verbessern. In diesem Sinne erfüllt die Bewährungshilfe eine Lobbyfunktion für die Probanden. Bewährungshilfe nimmt aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den potentiellen Opfern wahr und leistet mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Unter dem Aspekt der Prävention ist Bewährungshilfe eine kostengünstige Alternative zum Strafvollzug. Die Bewährungshilfe arbeitet effizient, lösungs- und ressourcenorientiert nach fachlichen Standards. Im Mittelpunkt steht dabei die Einzelfallhilfe. Sie kann durch Gruppen- und Projektarbeit ergänzt werden. 

Berufliches Handeln muss transparent sein auf den Ebenen Klient, Institution, Kollegenschaft, andere Berufsgruppen, Öffentlichkeit.
Kollegiale Fallbesprechungen, Supervision, Intervision und Fort- und Weiterbildung sind unverzichtbare Arbeitsmittel. Sie sind deshalb von Anstellungsträgern mit den entsprechenden Mitteln zu finanzieren und während der Dienstzeit zu ermöglichen. Aufgrund unseres professionellen Selbstverständnisses fühlen wir die Verpflichtung zur Reflexion unseres beruflichen Handelns und zur Fort- und Weiterbildung.

Dieses Leitbild ist die Grundlage unseres professionellen Handelns und wird von uns kontinuierlich weiterentwickelt.

 
   
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