Bewährungshilfe
Ziele und Standards der Bewährungshilfe in Deutschland
Bewährungshilfe als ein spezialisiertes Arbeitsfeld innerhalb der Sozialarbeit richtet ihr Handeln an den humanitären und demokratischen Grundwerten unseres Sozialstaats aus. Sie respektiert die Würde und Gleichheit eines jeden Menschen. Bewährungshilfe arbeitet nach Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit, Übermaßverbot). In der Überzeugung, dass der Mensch als denkendes Wesen ein Leben lang die Fähigkeit besitzt zu lernen, sich zu verändern und weiter zu entwickeln und im Rahmen seiner Möglichkeiten Verantwortung für sich selbst und seine Entscheidungen trägt, fördert Bewährungshilfe die positive Fähigkeiten der Probanden und stärkt ihre soziale Kompetenzen.
Bewährungshilfe ist Sozialarbeit im öffentlichen Raum. Sie unterliegt der formalen und sachlichen Prüfung, Bewährungshilfe wird von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen/-pädagogen mit einem abgeschlossenen Studium ausgeübt.
Zielgruppe von Bewährungshilfe sind jugendliche, heranwachsende und erwachsene Personen, die aufgrund der geltenden Gesetze der Aufsicht und Leitung eines/einer Bewährungshelfers/in unterstellt worden sind.
Oberste Ziele sind die Rückfallvermeidung und die Integration der Straftäter in die Gesellschaft. Sie will das eigenverantwortliche Handeln der Probandinnen und Probanden fördern und ihre Lebenssituationen verbessern. In diesem Sinne erfüllt die Bewährungshilfe eine Lobbyfunktion für die Probanden. Bewährungshilfe nimmt aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den potentiellen Opfern wahr und leistet mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Unter dem Aspekt der Prävention ist Bewährungshilfe eine kostengünstige Alternative zum Strafvollzug. Die Bewährungshilfe arbeitet effizient, lösungs- und ressourcenorientiert nach fachlichen Standards. Im Mittelpunkt steht dabei die Einzelfallhilfe. Sie kann durch Gruppen- und Projektarbeit ergänzt werden.
Berufliches Handeln muss transparent sein auf den Ebenen Klient, Institution, Kollegenschaft, andere Berufsgruppen, Öffentlichkeit.
Kollegiale Fallbesprechungen, Supervision, Intervision und Fort- und Weiterbildung sind unverzichtbare Arbeitsmittel. Sie sind deshalb von Anstellungsträgern mit den entsprechenden Mitteln zu finanzieren und während der Dienstzeit zu ermöglichen. Aufgrund unseres professionellen Selbstverständnisses fühlen wir die Verpflichtung zur Reflexion unseres beruflichen Handelns und zur Fort- und Weiterbildung.
Dieses Leitbild ist die Grundlage unseres professionellen Handelns und wird von uns kontinuierlich weiterentwickelt.



